3. Stufe:
Schwebstofffilter
Maßnahme gegen feinste Partikel: Im SSF werden alle Staubpartikel kleiner als 10 µm (PM10) bis hin zu ultrafeinen Partikeln abgeschieden. Er muss nach DGUV 201-004 (ehem. BGI581) mindestens der Filterklasse H13 nach EN 1822 entsprechen.
SEKA geht jedoch hier auf Nummer Sicher. Um einen maximalen Schutz zu erzielen, werden ausschließlich Filter der Klasse „HEPA H14“ bzw. „ULPA U15″ eingesetzt. Sie erreichen einen Gesamtabscheidegrad von mindestens 99,999 3% und entsprechen damit Staubfiltern der Klasse „H“ nach EN60335, wie sie unter anderem für den Einsatz in Verbindung mit Asbeststäuben vorgeschrieben sind.
Da Filter auf der Basis von Cellulose als Nährboden für Mikroorganismen dienen kann, setzen wir ausschließlich Filter auf der Basis von Glasfasern ein.
4. Stufe:
Aktivkohlefilter
Gase und Gerüche wirksam ausgeschaltet: Nachdem die Luft praktisch frei von jeglichen Staubpartikeln ist, kümmert sich ein Aktivkohlefilter um die Beseitigung von lästigen Gerüchen, gesundheitsschädlichen Dämpfen und toxischen Gasen.
Aktivkohle ist in der Regel Kohlenstoff mit einer hoch porösen Oberfläche. Seine offenporige Struktur sorgt für eine extrem große innere Oberfläche. Die Gasmoleküle werden entweder durch Anhaften (Adsoprtion) oder chemische Reaktion (Chemisorption) an der Oberfläche der Aktivkohle gebunden.
Wenn die Oberfläche mit Schadstoffen gesättigt ist, kann der Filter keine Schadstoffe mehr aufnehmen und muss ersetzt werden.