Nachrüstung
Normgerechte Schutzbelüftung für jeden Traktor
Das modular aufgebaute System verwandelt praktisch jede vorhandene Fahrerkabine in eine Überdruckkabine der Kategorie KAT 4. Es entspricht der geltenden Norm EN15695. Diese Norm ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Pflanzenschutzmittel verwendet werden, bei denen das verwenden von Atemschutz erforderlich ist.
Eine SEKA Schutzbelüftungsanlage lässt sich grundsätzlich bei jedem Schlepper oder Traktor nachrüsten. Da das Fahrzeug nur mit geschlossener Kabine gefahren werden darf, ist dabei eine Klimaanlage sinnvoll, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
Der fachgerechte Umbau der Kabine erfolgt durch geschulte Spezialisten. Sie sorgen auch für den Einbau des Gebläses und der erforderlichen Filter. Außerdem nehmen sie eine Druckprüfung nach EN15695 vor. Das Ergebnis ist eine normgerechte Schutzbelüftungsanlage, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gemäß Gutachten des TÜV- Süd wird die Straßenzulassung durch den Aufbau einer SEKA Anlage nicht berührt.
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