Pflanzenschutz

Filtersysteme für Traktorkabinen

Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist immer eine Frage der Dosierung. Was für das Pflanzenwachstum gut und wichtig ist, kann aber Nachteile für das Wohlbefinden des Anwenders bedeuten.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz  (BVL) verlangt, das beim ausbringen bestimmter Pflanzenschutzmittel Atemschutz verwendet wird. Außerdem ist beim Ausbringen zwingend das Tragen einer Schutzausrüstung vorgeschrieben. Praxisgerechter ist jedoch ein Traktor mit einer geeigneten Überdruckkabine und Schutzbelüftungsanlage.

Das SEKA Filtersystem

für Traktorkabinen im Sprühmitteleinsatz

IMG_6433 1600x1200 Web

Nachrüstung

Normgerechte Schutzbelüftung für jeden Traktor

Das modular aufgebaute System verwandelt praktisch jede vorhandene Fahrerkabine in eine Überdruckkabine der Kategorie KAT 4. Es entspricht der geltenden Norm EN15695. Diese Norm ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Pflanzenschutzmittel verwendet werden, bei denen das verwenden von Atemschutz erforderlich ist.

Eine SEKA Schutzbelüftungsanlage lässt sich grundsätzlich bei jedem Schlepper oder Traktor nachrüsten.  Da das Fahrzeug nur mit geschlossener Kabine gefahren werden darf, ist dabei eine Klimaanlage sinnvoll, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

Der fachgerechte Umbau der Kabine erfolgt durch geschulte Spezialisten. Sie sorgen auch für den Einbau des Gebläses und der erforderlichen Filter. Außerdem nehmen sie eine Druckprüfung nach EN15695 vor. Das Ergebnis ist eine normgerechte Schutzbelüftungsanlage, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Gemäß Gutachten des TÜV- Süd wird die Straßenzulassung durch den Aufbau einer SEKA Anlage nicht berührt.

Unserere Aufbaudatenbank

FENDT KAT4-KABINE

Neuentwicklung zum Nachrüsten

mehr erfahren...

Eine Kabine mit geprüfter Dichtigkeit

Die europäische Norm EN15695 bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Schlepper und Traktoren beim Einsatz im Pflanzenschutz. Darin werden konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bedienperson vor gesundheitsgefährdenden Substanzen definiert. Teil 1 der Norm beschreibt dabei die Beschaffenheit der Fahrerkabine. Gefordert wird eine Kabine der Kategorie 3 oder Kategorie 4. Sie muss einen wirksamen Schutz vor Staub und Aerosolen (KAT 3) oder Staub, Aerosolen und Dämpfen (KAT 4) bieten.

Es werden in Teil 1 der EN15695 Kabinenkategorien festgelegt, die verschiedene Sicherheitsniveaus definieren.

Filter P3 Textpic

Filter gegen Gase, Dämpfe und Aerosole

Die Kabinen der KAT 3 oder KAT 4 entsprechen ohne die geprüften Filter nicht der Definition der Norm EN15695 und sind somit allein nicht einsetzbar im Sinne der BVL Richtlinie.

Eine Schutzbelüftungsanlage ist nur so gut wie die dabei eingesetzten Filter.

Teil 2 der europäischen Norm EN15695 beschreibt daher die Filtereigenschaften, die beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden müssen. Die von SEKA eingesetzten Filter wurden nach allen Kriterien der Norm geprüft.

Die Aerosolfilter entsprechen der Kategorie P3 (FFP3, TH3P, TM3P). Die Filter gegen Gase und Dämpfe entsprechen der Norm EN15695. Sie genügen damit den gesetzlichen Forderungen und sind in der Lage, auftretende Chemikalien zuverlässig vom Inneren der Kabine fernzuhalten.

Schutzfunktion ständig im Blick

Die vorgeschriebene Schutzbelüftungsanlage versorgt die Kabine mit sauberer Atemluft frei von gesundheitsschädlichen Stoffen. Dabei wird ein Überdruck in der Kabine erzeugt und somit das Eindringen von ungefilterter Außenluft verhindert. Zur Überprüfung des Kabinendrucks verlangt EN15695 eine Druckanzeige. SEKA geht jedoch noch einen Schritt weiter. Die Funktionsanzeige zeigt nicht nur den aktuellen Kabinendruck an. Sie informiert auch über Störungen und weist darauf hin, wenn der Staubfilter gewechselt werden muss.

Informationen in deutsch und weiteren Sprachen verfügbar:

english

Francaise

Italiano

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.